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I. Vertragsabschluß
1.
Die Adria24 GmbH, im folgenden auch Reisevermittler genannt, vermittelt grundsätzlich nur den Abschluß von Miet-/Beherbergungsverträgen. Der Reisevermittler handelt bei Abschluß der Verträge im Namen der jeweiligen Eigentümer oder Verfügungsberechtigen über Ferienhäuser, Ferienwohnungen u. ä. bzw. der Betreiber von Hotels, Ferienanlagen u.ä. Nur zwischen diesen (im folgenden Vermieter/Betreiber genannt) und dem Reisenden (nachfolgend auch Kunde genannt) kommt ein Vertragsverhältnis zustande.
2.
a) Der Kunde ist an seine Buchung gebunden und kann diese vor Annahme oder Ablehnung durch den Reisevermittler nicht widerrufen. Bei einer Buchung per E-Mail haftet der Inhaber der E-Mail-Adresse für einen eventuellen Mißbrauch der Kommunikationseinrichtung durch Dritte, insbesondere Minderjährige.
b) Die Buchung des Kunden ist gegenstandslos und für beide Seiten unverbindlich, wenn der Kunde vom Reisevermittler nicht innerhalb von 3 Werktagen ab Zugang der Buchung beim Reisevermittler eine Buchungsbestätigung erhält, die von Ausnahmen gemäß III. abgesehen der Buchung inhaltlich entspricht, sofern der Kunde dem Reisevermittler alle ihm zur Verfügung stehenden Kommunikationsmittel korrekt angegeben hat. Eine per E-Mail übermittelte Buchungsbestätigung gilt als zugegangen, sobald diese in der Mailbox des Kunden eingegangen ist. Für die Wirkungsweise eines eventuellen Spam-Filters des Mailboxbetreibers ist der Kunde verantwortlich.
c) Eine wie vorstehend unter b) bezeichnete, nach Ablauf der vorgenannten Frist beim Kunden eingegangene Buchungsbestätigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit einer Rückbestätigung durch den Kunden.
d) Die Buchungsbestätigung ist vom Kunden unverzüglich auf inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen, Abweichungen von der Buchung sind unverzüglich zu reklamieren. Die Buchungsbestätigung ist dem Vermieter/Betreiber vorzulegen, anderenfalls gilt als Vertragsinhalt die Buchung, wie sie vom Reisevermittler dem Vermieter/Betreiber übermittelt worden ist.
II. Vertragsinhalt
1.
Nur diejenigen Angaben, die im Angebot des Reisevermittlers wiedergegeben sind, werden zum Vertragsinhalt zwischen dem Kunden umd dem Vermieter/Betreiber. Vermieter/Betreiber haften für die Richtigkeit dieser Angaben, die auf deren eigenen Informationen beruhen.
2.
Informationen, Lage- und Objektbeschreibungen u. ä., die aus anderen Quellen stammen, sind weder für den Reisevermittler noch für den Vermieter/Betreiber verbindlich.
3.
Verbindlich sind solche zusätzlichen Informationen, die auf Wunsch des Kunden vom Reisevermittler beschafft und von letzterem schriftlich bestätigt werden.
4.
Für die Beachtung eventuell anwendbarer Paß-, Visa-, Gesundheits- u. ä Vorschriften ist allein der Kunde verantwortlich.
III. Leistungsänderungen
1.
Der Reisevermittler ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich von jeder Leistungsänderung durch den Vermieter/Betreiber zu unterrichten, sobald er hiervon selbst Kenntnis erlangt hat.
2.
Der Vermieter/Betreiber ist berechtigt, Änderungen in den von ihm zu erbringenden Leistungen vorzunehmen, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Vertrages nicht beeinträchtigen.
3.
Im Falle wesentlicher Leistungsänderungen durch den Vermieter/Betreiber ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten und bereits erbrachte Leistungen zurückzufordern. Der Reisevermittler ist verpflichtet, sich auf Verlangen des Kunden um ein Ersatzobjekt zu bemühen, das dem ursprünglichen Vertragsinhalt entspricht.
4.
Umbuchungen auf andere Leistungsträger und andere Leistungszeiträume sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Reisevermittlers zulässig.
5.
Erscheinen der Kunde und/oder evtl. Begleitpersonen am Anreisetag nicht bis 20 Uhr und informieren den Vermieter/Betreiber auch nicht vorgängig über eine verspätete Anreise nach dem vorgenannten Zeitpunkt, ist der Vermieter/Betreiber berechtigt, das Vertragsobjekt anderweitig zu vergeben. Eine verspätete, nicht angekündigte Anreise gilt als Rücktritt im Sinne von Abschnitt V. mit der Maßgabe, daß sich der Vermieter/Betreiber dasjenige hat anrechnen zu lassen, was er aus der anderweitigen Vergebung erzielt.
IV. Bezahlung
1.
Zahlungsweise und Fälligkeit der Zahlung richten sich nach den Wünschen des Vermieters/Betreibers. Hierfür sind 2 Varianten gebildet worden.
a) Variante 1:
Der Kunde leistet eine Anzahlung von 30 % des Reisepreises, der Restbetrag wird vor Ort direkt an den Leistungserbringer bezahlt gilt für private Vermieter.
b) Variante 2:
Der Kunde leistet eine Anzahlung von 30 % des Reisepreises, der Restbetrag ist fällig spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt gilt für gewerbliche Vermieter.
2.
Für alle beide Varianten gilt: Soweit nicht eine Zahlung vor Ort vorgesehen ist, können sämtliche fälligen Zahlungen mit befreiender Wirkung nur an den Reisevermittler erbracht werden.
3.
Anzahlungen sind fällig innerhalb von 7 Kalendertagen ab Zugang der Reisebestätigung beim Kunden, wobei es auf den Eingang der Zahlung beim Reisevermittler ankommt. Erfolgt bei Variante 2 die Buchung innerhalb von 6 Wochen vor Reiseantritt, ist der gesamte Reisepreis wie sonst die Anzahlungen fällig. Erfolgt die Buchung innerhalb eines Zeitraums von 10 Kalendertagen vor Reiseantritt, ist vom Kunden binnen Tagesfrist nach Eingang der Buchungsbestätigung der Nachweis zu erbringen, daß alle fälligen Zahlungen erbracht worden sind. Anderenfalls kann der Reisevermittler den Vertrag stornieren.
4.
Gehen fällige Zahlungen beim Reisevermittler nicht pünktlich ein, ist der Reisevermittler berechtigt, den vermittelten Vertrag zu stornieren.
5.
Kosten bei Vertragsänderungen, Provisionen und Nebenleistungen:
a) Im Falle von Umbuchungen hinsichtlich Objekt, Leistungszeit o. ä., die nicht durch Leistungsänderung erzwungen und die vom Reisevermittler genehmigt sind, ist der Reisevermittler berechtigt, im eigenen Namen dem Kunden eine Umbuchungsgebühr von 35,00 € in Rechnung zu stellen, die wie eine Anzahlung fällig ist. Im Falle nicht fristgerechter Bezahlung ist der Reisevermittler berechtigt, die Umbuchung zu stornieren, ohne daß der ursprüngliche Vertrag wieder auflebt.
b) Im Falle einer Änderung in der Person/den Personen des/der Kunden ist der Reisevermittler berechtigt, dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € pro Person in Rechnung zu stellen.
c) Der Kunde schuldet dem Reisevermittler keine Vermittlungsprovision.
d) Für Nebenleistungen, die auf gesonderten Wunsch des Kunden erbracht werden, wie z.B. Unterstützung bei der Beschaffung von Reisedokumenten, Einholung weitergehender Informationen zum Vertragsobjekt u.ä. kann der der Reisevermittler eine angemessene Vergütung verlangen.
6.
Für alle Zahlungsfälligkeiten gilt, daß es bei fruchtlosem Fristablauf einer Nachfristsetzung nicht bedarf.
7.
Sind Teile des Reisepreises vor Ort zu bezahlen und ist Gegenstand des Vertrages die Vermietung von Häusern, Wohnungen u.ä., ist der restliche Reisepreis vor Übergabe des Vertragsobjektes zur Zahlung fällig. Außerdem kann der Vermieter vom Kunden eine Kaution verlangen, deren Höhe von der Art des Objektes und seiner Belegung abhängig ist, und die zurückerstattet wird, wenn das Vertragsobjekt nach Reiseende ordnungsgemäß zurückgegeben wird.
V. Rücktritt und Stornokosten
1.
Der Kunde ist jederzeit berechtigt, nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen vom Vertrag zurückzutreten.
2.
Ist der Rücktritt vom Vertrag weder vom Vermieter/Betreiber noch vom Reisevermittler zu vertreten und liegt auch kein Fall höherer Gewalt vor, wobei vereinbart wird, daß Krankheitsfälle in Person des Kunden und Todesfälle Dritter nicht als höhere Gewalt gelten, ist der Kunde verpflichtet, dem Vermieter/Betreiber die bereits auf den Vertrag getätigten Aufwendungen und das Risiko eines anderweitigen Vertragsabschlusses zu ersetzen. Dieser Schaden wird wie folgt pauschaliert:
ab Eingang der Buchungsbestätigung
| Eingang der Rücktrittserklärung beimReisevermittler |
Stornogebühr in % vom Reisepreis |
| bis 30 Tage vor Anreise |
30 % |
| 29. bis 22. Tag vor Anreise |
40 % |
| 21. bis 15. Tag vor Anreise |
50 % |
| 14. bis 8. Tag vor Anreise |
60 % |
| 7. bis 1. Tag vor Anreise |
70 % |
| Rücktritt am Reisetag oder Nichtantritt |
80 % |
Unter den gleichen Voraussetzungen schuldet der Kunde bei vorzeitiger Abreise Stornogebühren in Höhe von 80 % zeitanteilig für den nicht in Anpruch genommenen Buchungszeitraum.
Widerruft der Kunde entgegen Abschnitt I Ziffer 2 a) seine Buchung, schuldet er dem Reisevermittler pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 15 % des Reisepreises.
Dem Kunden steht in jedem Fall der Nachweis frei, daß dem Vermieter/Betreiber bzw. dem Reisevermittler kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
3,
Die vorstehende Regelung zu 2. gilt sinngemäß auch dann, wenn der Reisevermittler die Reise mangels fristgerechter Bezahlung fälliger Beträge storniert.
4.
Der Reisevermittler ist berechtigt, die Stornogebühren in eigenem Namen dem Kunden in Rechnung zu stellen. Zahlung des Kunden kann insoweit mit befreiender Wirkung nur an den Reisevermittler erfolgen.
VI. Reklamationen
Reklamationen bezüglich des Vertragsobjektes gleich welcher Art sind an den Vermieter/Betreiber zu richten. Gleichzeitig ist der Reisevermittler zu verständigen, um ihm Gelegenheit zu geben, vermittelnd oder Abhilfe schaffend tätig zu werden. Unterbleibt diese Unterrichtung sind Ansprüche jedenfalls gegen den Reisevermittler gleich welcher Art ausgeschlossen.
VII. Schlußbestimmungen
1.
Mündliche Abreden zwischen Reisevermittler und Kunde bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
2.
Erfüllungsort für alle vom Reisevermittler zu erbringenden Leistungen ist München.
3.
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Reisevermittler und dem Kunden unterliegen deutschem Recht.
4.
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich zwischen Reisevermittler und Kunde ergeben könnten, wird München vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist, anderenfalls gilt der gesetzliche Gerichtsstand des Kunden.
5.
Sollte eine oder mehrere Klauseln dieses Regelwerks unwirksam oder unanwendbar sein oder werden, bleibt das Regelwerk im übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die fragliche Regelung durch eine wirksame und anwendbare zu ersetzen, die den ursprünglichen Intentionen am nächsten kommt.
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